Allgemeine Fachbegriffe

Absturzkante

Die Absturzkante ist die Stelle, über die Personen abstürzen können. Ab einer Absturzhöhe von 1 m liegt eine Gefährdung durch Absturz vor. Bei geringeren Höhen und an Übergängen zu Stoffen, in die man einsinken kann, muss in einer Gefährdungsbeurteilung entschieden werden, ob Absturzgefahr oder die Gefahr des Versinkens besteht und welche Schutzmaßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren umzusetzen sind.

Wie ist die Absturzkante definiert?

In der ASR A2.1 werden vier Situationen genannt um die Absturzkante zu verdeutlichen:

  • Kante zwischen einer ebenen und einer mehr als 60° geneigten Fläche (Beispiel: Flachdachaußenkante)
  • Übergang zwischen einer durchtrittsicheren und einer nicht durchtrittsicheren Fläche (Beispiel: Lichtkuppel)
  • Kante zwischen einer Fläche mit einem Neigungswinkel kleiner als 20° und einer Fläche mit einem Neigungswinkel von mehr als 60° (Beispiel: Mansarddach)
  • Stelle an gewölbten Flächen, ab der der Neigungswinkel einer Tangente größer als 60° ist (Beispiel: Tonnendach)