DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Information 201-056

Für die Frage wie Absturzsicherungssysteme und Anschlageinrichtungen auf Gebäuden sicher und fachgerecht geplant werden, gibt die DGUV Information 201-056 "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern" einige Hinweise. 

Die DGUV Information richtet sich an Bauherren, Planer und Nutzer von individuellen Absturzsicherungslösungen auf Gebäuden. Es werden für die Planung relevante Kriterien definiert. Zudem bietet die Information Leitlinien zur Sicherung dieser Gefahrenbereiche mit kollektiv und individuell wirksamen Fallschutz-Maßnahmen.

Das Informationsschreiben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet alles zum Thema Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern, sowie Begriffserklärungen und Planungsbeispiele.

Welche Gefahren sind bei der Planung zu berücksichtigen?

In der DGUV 201-056 werden nachfolgende Punkte als Absturzgefahr betrachtet:

  • Der Sturz vom Dachrand
  • Das Durchbrechen durch Dachflächen und
  • Der Sturz durch eine Dachöffnung 

Bei nicht durchbruchsicheren Dachelementen sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch anzuordnen.
Bei der Planung von Auffangsystemen sind folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:

  • Pendelsturz
  • Kantenausbildung
  • Seilauslenkung
  • Auf-/ Anprallen

Daraus folgt, dass Anschlageinrichtungen, um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, in einem Abstand von 2,5 m zu Absturzkanten positioniert werden sollten. In schneereichen Regionen kann der Abstand erhöht werden, um eine sichere Schneeräumung zu ermöglichen. Eckbereiche können dann durch Einzelanschlagpunkte abgesichert werden.

Bei der Planung ist auch immer der Zugang zum Sicherungssystem zu berücksichtigen. Zur Gestaltung von Dachzugängen gibt die DIN 4426 weitere Empfehlungen.

Was ist bei der Montage und Prüfung zu beachten?

Bei der Montage der Anschlageinrichtungen sind immer die Vorgaben des Herstellers einzuhalten. Diese befinden sich in der Regel in der Montageanleitung und den Sicherheitshinweisen. Monteure müssen fachkundig und handwerklich in der Lage sein die Anschlageinrichtungen zu montieren. Auch ein Abgleich der vorhandenen Situation mit den Planungsunterlagen gehört zur Aufgabe des Monteurs. Des Weiteren ist die Erstellung einer Einbaudokumentation vorgeschrieben. Der erforderliche Inhalt der Dokumentation wird in der DGUV Information 201-056 beschrieben. Dabei ist besonders die Fotodokumentation der sicherheitsrelevanten Montageschritte zu beachten. Jeder dieser Schritte, speziell die nach dem Einbau nicht mehr einsehbar und somit nicht mehr zu kontrollieren sind, muss durch Fotos erfasst sein.

Die wiederkehrende Prüfung der Anschlageinrichtungen ist nur durch sachkundige und vom Hersteller ermächtigte Personen zulässig. Auch die Prüfung der Anschlageinrichtungen ist zu dokumentieren.

Sie möchten die Planung gerne in erfahrene Hände geben?

Zum Service von ABS Safety gehört selbstverständlich auch eine fachgerechte Planung und Montage sowie die vorschriftsmäßige Überprüfung inklusive rechtssicherer Dokumentation.

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