Sicherungssysteme

Steigschutz

Der Begriff Steigschutz bezeichnet Absturzschutzsysteme an Verkehrswegen, die zum Steigen in Höhen oder Tiefen genutzt werden. Typische Einsatzfelder sind Dachzugänge, Masten, Schornsteine, Fassaden oder Windenergieanlagen.

Zum Aufstieg wird hier zumeist eine ortsfeste Steigleiter genutzt, die senkrecht angebracht ist. Steigleitern haben entweder zwei Seitenholme (ähnlich wie übliche Haushaltsleitern) oder einen zentralen Mittelholm, der die Last der seitlich angebrachten Sprossen trägt. Beide Leitervarianten sollten so gesichert werden, dass einem Absturz von Personen vorgebeugt wird.

Es handelt sich um ein Absturzsystem, welches senkrechte Verkehrswege (z.B. Steigleitern) sichert.

Wie werden Steigleitern abgesichert?

Eine mögliche Sicherungsmaßnahme im Steigschutz ist ein sogenannter durchgängiger Rückenschutz. Diese korbähnliche Konstruktion ist fest an der Steigleiter angebracht, schränkt dadurch allerdings auch die Bewegungsfreiheit des Nutzers ein. Ein Rückenschutz muss nach ASR A1.8 in einer Höhe zwischen 2,2 m und 3 m beginnen. Die Verwendung eines Rückenschutzes ist an einer einzügigen Steigleiter nur bis zu einer Höhe von 10 m zulässig.

Mehr Sicherheit bietet die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Dabei wird ein Auffangsystem verwendet. Der Nutzer befestigt seinen Auffanggurt an der mittig verlaufenden Anschlageinrichtungen, damit diese ihn bei einem Fehltritt auffängt und so einen tödlichen Sturz verhindert bzw. die Folgen eines Absturzes deutlich mindert. Ein sehr kurzes Verbindungsmittel begrenzt den freien Fall.

Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung

Im Steigschutz ist ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung gemäß DIN EN 353-1 eine gängige Form der Absturzsicherung. Das Auffanggerät bietet dem Anwender eine Anschlagöse und bewegt sich mit ihm entlang einer fest montierten Schiene oder auf einem mittig auf der Leiter gespannten Stahlseil. Kommt es zum Sturz, arretiert das Gerät umgehend und minimiert die Falldistanz, sodass der Anwender sich bestenfalls wieder auf die Leiter stellen kann. Ein zusätzlicher Falldämpfer reduziert dabei die auftretenden Kräfte.

Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung

Alternativ zu Steigschutzsystemen mit fester Führung kann zur Absturzsicherung auf Steigleitern auch ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung gemäß DIN EN 353-2 eingesetzt werden. Diese Lösung ist allerdings seltener und im Gegensatz zu den fest installierten Sicherungen als temporäre Sicherung zu nutzen. Dementsprechend gehört dieser Teil der PSAgA auch nicht zur ortsfesten Steigleiter, sondern ist häufig eine Komponente der individuellen Ausrüstung, die der Anwender mit sich führt. Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung sind nach Möglichkeit vorzuziehen.

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