abZ, ETA & DIBt

ETA - Europäische Technische Bewertung

„ETA“ ist eine Europäisch Technische Bewertung (Zulassung), die auf Grundlage der Bauprodukteverordnung unter anderem vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben wird.

Die ETA dient als technischer Leistungsnachweis für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Dieser Nachweis ist im Sinne der Bauproduktenverordnung für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig. Produkte mit einer ETA dürfen mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.

Wieso ist die ETA für Anschlageinrichtungen notwendig?

Durch die zurzeit fehlende Norm für festverbaute Anschlageinrichtungen (siehe Artikel: „EN 795") ist eine alternative Art der Zulassung notwendig. Die ETA ermöglicht es die fest mit dem Gebäude verbaute Anschlageinrichtung zu zulassen und vertreiben zu dürfen.

Wo ist der Unterschied zwischen einer abZ und einer ETA?

Beide Zulassungsmöglichkeiten regeln die Zulassung von Bauprodukten ohne Norm oder ohne harmonisierte Norm. Der wichtigste Unterschied besteht in der Gültigkeit der Zulassung und in der Kennzeichnung.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Ist nur in Deutschland gültig und wird durch das „Ü-Zeichen“ kenntlich gemacht. (siehe Artikel: „abZ“)

European technical Assessment (ETA)

Ist in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz und der Türkei anerkannt. Produkte werden mit dem „CE-Kennzeichen“ versehen.

Welche Zulassung ist besser?

Die Zulassungen sind nicht besser oder schlechter. Beide haben den gleichen Stellenwert. Einen kleinen Vorteil hat die ETA-Zulassung durch das vertraute CE-Kennzeichen und durch die Gültigkeit in ganz Europa.

Das weniger bekannte Ü-Zeichen ist nur für Deutschland relevant.

Fazit: Innerhalb von Deutschland macht es keinen Unterschied ob das Produkt mit einem CE- oder mit einem Ü-Zeichen versehen ist. Erst außerhalb von Deutschland kann die ETA deutlich punkten.

Besonderheit zur Anwendung von Bauprodukten

Zur Anwendung von Produkten mit einer ETA oder abZ kann zusätzlich eine allgemeine oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung notwendig sein.
Mehr dazu hier: (siehe Artikel: „allgemeine Bauartgenehmigung“)

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