Allgemeine Fachbegriffe

Alleinarbeit

Wenn eine Person außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen arbeitet, wird dies als Alleinarbeit bezeichnet. Alleinarbeit, die nicht als gefährliche Arbeit eingestuft wird, ist in der Regel kein Problem.

Was wird als gefährliche Arbeit eingestuft?

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ definiert gefährliche Arbeiten (vgl. §8) als Tätigkeiten bei denen die Art der Tätigkeit, die verwendeten Stoffe oder das Arbeitsumfeld erhöhte Gefahren birgt. Als ein Beispiel wird explizit die Arbeit mit Absturzgefahr genannt.

Ist gefährliche Alleinarbeit möglich?

Die Durchführung von gefährlichen Tätigkeiten in Alleinarbeit ist nur unter besonderen Umständen möglich. Dazu muss der Unternehmer eine geeignete Maßnahme zur Überwachung der allein arbeitenden Person treffen. Ein Beispiel für technische Maßnahmen wäre die Verwendung einer geeigneten Personen-Notsignal-Anlage gemäß der DGUV Regel 112-139. Eine organisatorische Maßnahme wäre beispielsweise eine dauerhafte Kameraüberwachung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einem Absturzunfall die Rettung unmittelbar und ohne Verzug erfolgen muss. Dies muss die Überwachungsmaßnahme und das Rettungskonzept gewährleisten. Andernfalls ist eine Alleinarbeit nicht möglich.

Und wie ist das mit Alleinarbeit in präventiven Absturzschutzsystemen?

Solange bei einem präventiven Absturzschutzsystem, wie z.B. einem Rückhaltesystem die Fehlbedienung nahezu ausgeschlossen ist, würde eine Alleinarbeit potentiell möglich sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass von der Art der Tätigkeit oder den verwendeten Stoffen keine zusätzlichen Gefahren ausgehen. Dies würde wieder zu einer gefährlichen Alleinarbeit führen.

Bei der Verwendung eines mitlaufenden Auffanggeräts einschließlich beweglicher Führung im Rückhaltesystem ist zu beachten, dass bei einem einfachen Bedienfehler ein Sturz in das System möglich ist. Eine Alleinarbeit ist dann auch im Rückhaltesystem nicht einfach möglich. Die Gefährdung muss in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend berücksichtigt werden.

Zu zweit aufs Dach

Um im Schadensfall schnell Hilfe zu gewährleisten, dürfen Arbeiten in der Höhe nie allein durchgeführt werden. Faustregel: „Tragen von PSAgA – nie allein!“