Allgemeine Fachbegriffe

Allgemeine Bauartgenehmigung

Die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) beschreibt die Verwendbarkeit / Anwendung von Bauprodukten. Sie regelt speziell das Zusammenfügen von zwei oder mehr Bauprodukten zu einer baulichen Anlage (Bauart). Ziel der Bauartgenehmigung ist es die Sicherheit einzelner Bauprodukte im Zusammenspiel mit anderen zu gewährleisten.

Die Herstellung und der Vertrieb von Bauprodukten ist durch die Bauprodukteverordnung geregelt und kann durch unterschiedliche Zulassungen nachgewiesen werden. Die Anschlageinrichtung allein kann jedoch nicht zur Sicherung in der Höhe verwendet werden. Erst durch die Verbindung zu einem anderen Bauprodukt (z.B. Beton) kann die Anschlageinrichtung funktionieren.

Das Zusammenspiel von Bauprodukt 1 (Anschlageinrichtung) und Bauprodukt 2 (Beton) wird in der Bauartgenehmigung beschrieben. Dieser Verwendbarkeitsnachweis (aBG) ist enorm wichtig, denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Anschlageinrichtung, im Falle eines Sturzereignisses, den auftretenden Kräften standhält und auch die Verbindung zum Beton nicht versagt.

In der Bauartgenehmigung werden zum Beispiel die Anforderungen an den Untergrund, das Befestigungsmaterial und die zulässigen Belastungsrichtungen definiert.

Die Montageanleitung dient als Hilfe zur Einhaltung der allgemeinen Bauartgenehmigung. 

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung

Im Gegensatz zur allgemeinen Bauartgenehmigung beschreibt eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung eine wesentliche Abweichung von der aBG oder einen speziellen Anwendungsfall.

Die allgemeine Bauartgenehmigung deckt nicht alle möglichen und denkbaren Anwendungsfälle ab, daher besteht die Möglichkeit über eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung diese Lücke zu schließen.