Allgemeine Fachbegriffe

Anschlageinrichtung

Eine Anschlageinrichtung (AE) ist ein System zur Absturzsicherung von Personen, das mindestens einen Anschlagpunkt bietet.

AE sind häufig dauerhaft mit dem Gebäude (z.B. Flachdach, Steildach, Fassade etc.) oder der entsprechenden Unterkonstruktion (z.B. Maschinen, Kranbahnen, Windenergieanlagen etc.) verbunden. Sie bieten Anwendern in Kombination mit der eigenen Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) die Möglichkeit der Nutzung als Sicherungssystem.

AE können als präventive Rückhaltelösungen konzipiert sein, die einem Sturz vorbeugen, oder als Auffangsysteme.

Anschlageinrichtungen ist ein Sammelbegriff für alle zertifizierten Festpunkte. Es handelt sich um eine Einrichtung bei der die PSAgA angeschlagen wird.

Zwei Grundtypen von Anschlageinrichtungen

Wie in der DGUV Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ beschrieben, kann eine Anschlageinrichtung auch aus mehreren Anschlagpunkten basieren. Die Informationsschrift unterscheidet grundsätzlich zwei Typen:

  • Als „starrer Anschlagpunkt“ werden Einzelanschlagpunkte mit einer einzelnen Anschlagöse bezeichnet.
  • Als „beweglicher Anschlagpunkte auf Seil oder Schiene“ werden Gleiter auf Seil- oder Schienensicherungssystemen bezeichnet. Der Gleiter enthält eine Anschlagöse und fährt frei über Teilbereiche oder die gesamte Strecke der Anschlageinrichtung.

Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795

Nach DIN EN 795 werden fünf Typen von Anschlageinrichtungen unterschieden.

  • Typ A: Fest mit dem Untergrund verbundene Einzelanschlagpunkte
  • Typ B: Temporäre Anschlagpunkte, die nach Verwendung wieder rückstandsfrei entfernt werden können
  • Typ C: Seilsicherungssysteme
  • Typ D: Schienensicherungssysteme
  • Typ E: Anschlageinrichtungen, die durch ihr Eigengewicht gehalten werden.

Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2015/2181 ändert jedoch den Geltungsbereich für Teile der EN 795. Er stellt fest, dass nur die Typen B und E bewegliche Anker sind und in den Geltungsbereich der PSA Richtlinie 89/686/EWG fallen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in den Artikeln DIN EN 795 und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Anschlageinrichtung oder Anschlagmöglichkeit für PSA gegen Absturz?

Neben technischen Anschlageinrichtungen können auch sogenannte Anschlagmöglichkeiten zur Absturzsicherung verwendet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um tragfähige Rohre, Balken oder Träger, die temporär als Befestigungsmöglichkeit für die PSAgA genutzt werden können. Hierbei ist die ausreichende Tragfähigkeit der Struktur zu beurteilen, an der sich der Anwender temporär sichert.

Richtig anschlagen

Um gesichert den Gefahrenbereich betreten zu können, muss der Anwender seine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz mit der Anschlageinrichtung verbinden. Hierfür ist ein passendes Verbindungsmittel und natürlich ein Auffanggurt notwendig. Es können auch, je nach Situation, mitlaufende Auffanggeräte oder Höhensicherungsgeräte, mit der Zulassung zur horizontalen Anwendung, genutzt werden.
Grundsätzlich gilt für das richtige Anschlagen: Falldämpfer gehören an den Körper.