Allgemeine Fachbegriffe

Anschlagmöglichkeit

In Abgrenzung zum Begriff der technischen Anschlageinrichtung wird mit der Bezeichnung Anschlagmöglichkeit in der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ eine tragfähige Konstruktion bezeichnet, die für eine temporäre Befestigung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geeignet ist.

Beispiele für Anschlagmöglichkeiten sind Stahlträger und Rohre, aber auch Beton- und Holzbalken. Letztere werden bei Dacharbeiten häufig mit einer Bandschlinge (DIN EN 795 B) versehen, an der der Beschäftigte seine PSAgA befestigt. Zur Nutzung von tragfähigen Rohren sind Verbindungsmittel mit speziellen Rohrhakenkarabinern erhältlich. Diese können aufgrund der größeren Öffnungen direkt auf das Rohr gesetzt werden und finden daher etwa im Gerüstbau Anwendung.

Anforderungen an Anschlagmöglichkeiten

Konstruktionen gelten als tragfähig genug für eine Person und können zur temporären Befestigung von Absturzsicherungen genutzt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie einer eingeleiteten Kraft von 9 kN standhalten. Der Wert setzt sich durch die verbleibende Energie, nach dem Einsatz des Falldämpfers, und einem Sicherheitsfaktor zusammen. Für jede weitere gesicherte Person wird jeweils 1 kN zusätzlich angesetzt werden.

Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die befestigte Anschlageinrichtung (etwa eine Bandschlinge) sich nicht von der Unterkonstruktion lösen oder herunterrutschen kann. Freie Rohre- und Trägerenden sind daher ungeeignet.

Wird ein Verbindungselement direkt in eine Anschlagmöglichkeit eingehängt, ist darauf zu achten, dass das Verbindungselement bei einem Absturz keiner Querbelastung ausgesetzt ist. Wenn dies nicht gewährleistet ist, kann eine geeignete Bandschlingen um die Anschlagmöglichkeit gelegt werden. Das Verbindungselement wird dann in die Bandschlinge eingehängt.

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