Allgemeine Fachbegriffe

Enger Raum

Gemäß der DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“ sind enge Räume als Bereiche definiert, die überwiegend oder vollständig von festen Wänden umgeben sind. Damit verbunden sind auch häufig enge Zugänge. Dies kann dazu führen, dass nur ein geringer Luftaustausch möglich ist, wodurch sich Gefahrstoffe und Verunreinigungen ansammeln können. Hierdurch und durch die engen Gegebenheiten selbst entstehen besondere Gefahren, die an anderen Arbeitsplätzen nicht auftreten.

Beispiel für enge Räume

Beispiele für typische Orte an denen in engen Räumen gearbeitet werden muss sind:

  • Tanks, Silos und Bunker
  • Gruben
  • Schächte
  • Hohlräume in Gebäuden und Maschinen
  • Windenergieanlagen
  • Kastenträger an Brücken

Bei welchen Zugangsverfahren ist Absturzsicherung relevant?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten enge Räume zu betreten. Bei folgenden Zugangsverfahren ist ein besonderer Augenmerk auf die Absturzsicherung zu legen:

  • Leitern
  • Mobile Leitern
  • Steigleitern
  • Hochziehbare Personenaufnahmemittel gemäß DGUV Regel 101-005
  • Körperhaltevorrichtungen und Winden (Hubvorgang bis max. 5 min)

Worauf muss bei der Absturzsicherung in engen Räumen besonders geachtet werden?

Im Gegensatz zu absturzgefährdeten Bereichen auf Außenflächen, können in engen Räumen schon geringe Absturzhöhen hohe Gefahren bergen. Ein Grund dafür sind starke Verschmutzungen, die ein ausrutschen begünstigen. Zum anderen können die Folgen von Verletzungen durch stark eingeschränkte Rettungsmöglichkeiten deutlich höher ausfallen.

Auch bei Absturzsicherungen in engen Räumen sollten technische Maßnahmen persönlichen Maßnahmen vorgezogen werden. Gerade, wenn sich in einem Silo oder Bunker Stoffe befinden in die man einsinken kann, sollten technische Lösungen, wie feste Arbeitsbühnen oder hochziehbare Personenaufnahmemittel, verwendet werden. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist in diesem Fällen meist ungeeignet.

Wird persönliche Absturzschutzausrüstung nur für ggf. notwendige Rettungsmaßnahmen verwendet, sollten diese trotzdem schon vor Betreten angelegt und dauerhaft getragen werden. Wenn nicht dringende Gründe dagegen sprechen, sollte auch die Verbindung zu Rettungsgeräten dauerhaft bestehen bleiben. Eine präventive Arbeitsschutzmaßnahme bei Arbeiten mit besonderer Gefährdung in engen Räumen, kann unter anderem der Einsatz von Sicherungseinrichtungen mit integrierten Rettungsgeräten sein ( z.B. ein Dreibein mit Rettungshubeinrichtung).