Allgemeine Fachbegriffe

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Werkzeug des Arbeitsschutzes. Grundlage ist der §5 des Arbeitsschutzgesetzes. „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Formeller Rahmen, Struktur und weitere Informationen werden von der DGUV aufgegriffen und konkretisiert.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Der Arbeitgeber hat die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Er kann dabei jedoch mit internen oder externen Fachkräften zusammenarbeiten.
 
Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung können die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und weitere Personen unterstützend zu Rate gezogen werden.

Welche Gefährdungen müssen aufgegriffen werden?

Das Arbeitsschutzgesetz definiert sechs Punkte, durch die sich insbesondere eine Gefährdung ergeben kann:

  1. Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  2. Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  3. Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
  4. Die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  5. Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  6. Psychische Belastungen bei der Arbeit

Gefährdung vs. Gefahr

Im Gegensatz zu einer Gefahr beschreibt die Gefährdung ein schadhaftes Ereignis oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit und den damit verbundenen Folgen. Der Begriff Gefährdung ermöglicht es eine potentiell eintretende Gefahr beurteilen zu können und die Risiken im Vorhinein abzuwägen.
 
In einer Gefährdungsbeurteilung wird also bewertet wie hoch das Risiko ist, dass aus einer Gefährdung eine Gefahr wird. Ebenso werden die möglichen Folgen der eingetretenen Gefahr bemessen und in Relation zur Eintrittswahrscheinlichkeit gesetzt. Als Ergebnis der in der Gefährdungsbeurteilung erkannten Gefährdung, werden wirkungsvolle Maßnahmen zur Abwehr oder Minderung der Gefährdung abgeleitet.

Prinzip der Gefährdungsbeurteilung

Das Grundlegende Prinzip ist der PDCA-Zyklus (oder auch Demingkreis). Die wichtigste Aussage dieses Prinzips ist: „Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein vorschreitender Prozess, der stets wiederholt wird“. Man kann sagen: „Mit einer Gefährdungsbeurteilung ist man nie ganz fertig“.
Gemäß „PDCA-Zyklus“ geht man bei einer Gefährdungsbeurteilung in vier Schritten vor und wiederholt diese regelmäßig.

P: Plan | Ermitteln, Beurteilen, Definieren von Gefährdungen
D: Do | Durchführen von Schutzmaßnahmen
C: Check | Überprüfen auf Wirksamkeit
A: Act | Fortführen der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdung durch Absturz

Die Gefährdung durch Absturz hat in der Regel eine erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit und der zu erwartende, gesundheitliche Schaden ist sehr hoch und geht nicht selten mit dem Tod einher. Aus diesem Grund ist das Thema Gefährdungsbeurteilung im Bereich der Höhenarbeiten sehr wichtig.

Die Gefährdungsbeurteilung und die gewissenhafte Durchführung der daraus resultierenden Maßnahmen sind die Grundlage für Sicheres Arbeiten in der Höhe.

Unterstützung beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet regelmäßig Seminare zum Thema Gefährdungsbeurteilung an. Diese Seminare bieten einen guten Einstieg und befassen sich mit der Gefährdungsbeurteilung im Allgemeinen.

Bei konkreten Fragen zum Thema „Gefährdung durch Absturz“ und „hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen“ wenden Sie sich gerne an uns.

Auch bei der Umsetzung der Maßnahmen stehen wir Ihnen mit unseren Sicherheitsprodukten, der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung und den passenden Unterweisungen zur Seite.