Allgemeine Fachbegriffe

Rettungskonzept

Das Rettungskonzept, manchmal auch Rettungsplan genannt, ist eine besondere Art der Betriebsanweisung, die die Vorgehensweise bei der Rettung verunfallter Personen beschreibt. Die Notwendigkeit des Rettungskonzeptes ergibt sich aus §10 ArbSchG und der DGUV Vorschrift 1 (vgl. §8, §24, §25, §29, §31). Art und Weise sowie der Umfang der Rettungsmaßnahmen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Im Folgenden wird das Rettungskonzept in Bezugnahme auf das Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) beschrieben. Rettungskonzepte können aber auch bei anderen gefährlichen Arbeiten notwendig sein. Der Einsatz von Auffangsystemen bedingt immer das Vorhalten eines umsetzbaren Rettungskonzeptes.

Ein Rettungskonzept ist eine besondere Art einer Betriebsanweisung.

Allgemeines

Der Unternehmer ist verpflichtet seine Mitarbeiter vor den Gefahren und Folgegefahren der Arbeit zu schützen. Das fängt mit der Auswahl der geeigneten PSA an und geht bis zu der Frage: „Was machen wir, nachdem es zu einem Absturzunfall gekommen ist?“.

Diese Frage darf nicht erst im Moment nach dem Unfall gestellt werden. Zur Behelfsrettung begeben sich die Kollegen oft in zusätzliche Gefahr oder müssen, auf Grund fehlender Ausrüstung und Unterweisung, tatenlos auf Hilfe warten.

Die wichtigsten Punkte in einem Rettungskonzept

Die in einem Rettungskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für jedes Unternehmen unterschiedlich. Das Rettungskonzept muss stets an die äußeren Einflüsse angepasst werden. Hierbei sind Anpassungen in Bezug auf das eingesetzte Material (PSAgA und Rettungsausrüstung), die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Einfamilienhaus vs. Hochhaus) und viele weitere Einflussfaktoren zu berücksichtigen.

Die wichtigsten Eckpfeiler eines Rettungskonzeptes sind im Folgenden aufgeführt. Diese müssen individuell angepasst und ausgeführt werden.

  1. Ruhe bewahren!
  2. Eigenschutz beachten!
  3. Kontakt mit dem Verunfallten aufnehmen:
    Ermutigen Sie den Kollegen zur Selbsthilfe (z.B. Einsatz einer Trittschlinge)
  4. Notruf wählen (112):
    Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, wenn der Kollege noch im Gurt hängt!
  5. Durchführung von Rettungsmaßnahmen:
    Maßnahmen werden in diesem Abschnitt des Rettungskonzeptes ausführlich beschrieben
  6. Erste Hilfe!

FAQ - Rettungskonzept

„Warum kann ich nicht einfach auf die Feuerwehr warten?“

Die Feuerwehr (häufig Freiwillige Feuerwehr) braucht in Summe zu viel Zeit. Nachdem der Notruf abgesetzt wurde, beginnt für die Feuerwehr die Rüstzeit. Fertig ausgerüstet schließt sich die Anfahrtszeit an. Angekommen an der Einsatzstelle ist der Verunfallte nicht sofort gerettet. Die Feuerwehr beginnt mit der Erkundung, dem Vorbereiten der Rettungsmaßnahmen und muss ggf. weitere Spezialkräfte (Höhenrettung) nachfordern.

Der Verunfallte ist darauf angewiesen, dass seine Kollegen mit der Rettung beginnen. Diese Maßnahmen können dann durch die Feuerwehr weitergeführt oder unterstützt werden.

„Kann ich den Kollegen nicht einfach wieder hochziehen?“

Der Versuch den Kollegen am Verbindungsmittel wieder hoch, über die Kante zu ziehen ist nachvollziehbar, jedoch meist vergebene Mühe und zusätzlich sehr gefährlich. Auch mit der vereinten Kraft von mehreren Kollegen ist es nicht möglich den Verunfallten über die Dachkante zu ziehen.

„Kann ich nicht einfach das Seil durchschneiden und hoffen, dass er den zweiten Sturz überlebt?“

Das Durchtrennen des Seils ist nur mit größter Vorsicht und ausschließlich als allerletzter Ausweg in Erwägung zu ziehen. Bei der sogenannten „CUT-Rettung“ ist es bereits im Training zu zahlreichen Unfällen gekommen, da nicht nur das vorgesehene Seil durchtrennt wurde, sondern auch Sicherungsseile.

Außerdem ist es ein enormer Unterschied, ob der Verunfallte nach dem Durchtrennen zu Boden stürzt oder in ein Sicherungssystem übernommen wird.

ACHTUNG! Das Durchtrennen des Verbindungsmittels ist nie Teil des Rettungskonzepts.

„Muss ich jetzt immer ausgebildete Höhenretter auf der Baustelle haben?“

Nein, ich brauche nicht immer Höhenretter auf der Baustelle. Nachdem man sich das erste Mal mit dem Thema Rettungskonzept beschäftigt hat, kann dieser Eindruck schnell entstehen.

Auf großen Baustellen oder in unübersichtlichen Lagen ist es aber durchaus üblich Dienstleister mit der Aufgabe der Rettungsgewährleistung zu beauftragen. Hier steht ein Team von meist drei speziell ausgebildeten Personen für den Notfall bereit.

„Ist diese Aufgabe meinen Mitarbeitern zuzumuten?“

Ja, die Aufgabe ist jedem Mitarbeiter zuzumuten. Der Umgang mit der Rettungsausrüstung muss erlernt und regelmäßig geübt werden, jedoch kann dies jeder unter der entsprechenden Anleitung.

Viele haben Sorge, sie müssten Knotentechniken lernen oder körperliche Höchstleistung erbringen. Diesen Sorgen kann durch die richtige Auswahl der Rettungsausrüstung und regelmäßigen Rettungsübungen entgegengewirkt werden.