Allgemeine Fachbegriffe

SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) auf Baustellen ist laut § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) dann notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden. Obwohl er vom Bauherrn bestellt wird, hat der SiGeKo den Baufirmen gegenüber kein Weisungsrecht.

Aufgaben des SiGeKo

Der SiGeKo bestimmt die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, koordiniert deren Umsetzung und Einhaltung und unterstützt bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Grundlage der Beratungstätigkeit des Koordinators ist die Umsetzung des § 4 Arbeitsschutzgesetz in der Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens. Die Aufgaben des SiGeKo richten sich nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Zu den wichtigsten Aufgaben gehört unter anderem die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan). Dieser enthält individuelle erarbeitete Richtlinien und Hinweise, die gemäß dem Arbeitsschutzgesetz gewährleisten sollen, dass die Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten Bauarbeiter nicht gefährdet wird. Die Absturzsicherung von Personen ist dabei ein wichtiger Faktor, aber auch die Sicherung der Baustelle nach außen.

Fortbildung zum SiGeKo

In den RAB sind folgende Fachkenntnisse beschrieben, nach denen eine Person als „geeigneter Koordinator“ eingestuft wird: baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, Koordinatoren-Kenntnisse und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben. Die Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch Zeugnisse, Bescheinigungen oder Referenzen nachzuweisen.

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