Allgemeine Fachbegriffe

Überprüfung von Anschlageinrichtungen

Die regelmäßige Überprüfung von Anschlageinrichtungen muss durchgeführt werden, um die Anschlageinrichtung in einem gebrauchssicheren Zustand zu halten. Äußere Einflüsse und auch die Benutzung können zu Verschleißerscheinungen oder Beschädigungen führen.

Pflicht zur Überprüfung

Die Pflicht zur Überprüfung von Anschlageinrichtungen kommt ursprünglich aus der DIN EN795. Hier heißt es, dass Anschlageinrichtungen mindestens alle 12 Monate zu überprüfen sind.

Diese Vorgabe haben wir, als Hersteller von Anschlageinrichtungen, in unsere Sicherheitshinweise übernommen und machen sie damit verbindlich für all unsere Sicherheitsprodukte.

Wann muss die Überprüfung durchgeführt werden?

Die Überprüfung muss mindestens jährlich durchgeführt werden. Besondere Umstände können dazu führen, dass die Anschlageinrichtung häufiger geprüft werden muss.

Beispiele:

  • Häufige und intensive Nutzung
  • Ggf. Küstennähe
  • Wenn diese teilweise oder ganz überflutet werden
  • In Schwimmbädern
  • Aggressive Umgebung / Atmosphäre
  • usw.

Besondere Ereignisse können auch dazu führen, dass die Anschlageinrichtung außerhalb des normalen Intervalls geprüft werden muss.

Beispiele:

  • Nach einem Absturzunfall
  • Nach nicht bestimmungsgemäßer Nutzung
  • Nach Blitzeinschlag
  • usw.

Wer darf eine Anschlageinrichtung prüfen?

Grundsätzlich müssen Anschlageinrichtungen durch eine sachkundige Person überprüft werden. Der Prüfer muss außerdem über entsprechende Produktkenntniss verfügen. Dieser Nachweis muss meist durch eine Schulung beim Hersteller erbracht werden.
Mobile Anschlageinrichtung aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstung dürfen, nach erfolgreicher Teilnahme an einem Seminar, gemäß DGUV Grundsatz 312-906, überprüft werden.

Für Anschlageinrichtungen, die der Bauprodukteverordnung unterliegen, kann der Sachkundenachweis beim Hersteller des Produktes erworben werden. (Siehe: Ausbildung zum Sachkundigen für ABS Systeme)

Vorgehensweise bei der Überprüfung

Die Überprüfung besteht im Allgemeinen aus der Formalprüfung und der Sicht- & Funktionskontrolle.

Formalprüfung

Im Rahmen der Formalprüfung wird die Montagedokumentation und vorangegangene Wartungsdokumentationen überprüft. Ziel ist es die Anschlageinrichtung eindeutig zu identifizieren und festzustellen, ob das Produkt den formellen Kriterien entspricht und überhaupt geprüft werden kann.

Sicht- & Funktionskontrolle

Die Sicht- & Funktionskontrolle gibt Aufschluss über den Zustand der Anschlageinrichtung. Es wird in besonderem Maße nach Rost, Verformung und auf die Einhaltung der Montagegrundsätze geachtet.

Dokumentation

Alle Erkenntnisse und das Ergebnis der Überprüfung sind in einer Wartungsdokumentation festzuhalten. Diese Dokumentation dient dem Gebäudebetreiber als Nachweis.

Ein Nachweis in Form eines Prüfstickers kann gerne auf den Systemschildern von Seilsicherungssystemen aufgebracht werden, jedoch ist ein solcher Sticker nicht vorgeschrieben.

Die Freigabe des Gebäudebetreiber ist für den Anwender die Zusicherung des ordnungsgemäßen Zustandes. Sollten durch den Anwender Mängel festgestellt werden, hat er seine Arbeiten, in dem Bereich umgehend einzustellen, und den Gebäudebetreiber zu informieren.

Das Erstellen von Dokumentationen und das Verwalten der Objekte und Produkte ist mit Lock Book Docu ganz einfach. Sie können es kostenlos nutzen und die Dokumentation direkt, per App, auf der Baustelle abschließen.

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