DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Regel 112-199

Die DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ wird bei der Auswahl und Verwendung von PSAgA für die Rettung angewendet. Diese Regel listet übersichtlich auf, welche Arten von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zur Rettung verwendet werden können und wie sie richtig eingesetzt werden.

Kriterien der Auswahl

Die DGUV Regel 112-199 gibt drei Kriterien an, die bei der Auswahl von PSAgA für die Rettung zu berücksichtigen sind:

  • Eignung für die Rettung in angemessener Zeit
  • Möglichkeiten der Anpassung auf die Ergonomie des Nutzers
  • Bedingungen am Arbeitsplatz

Nach diesen Kriterien hat der Unternehmer Rettungsgurte oder Rettungsschlaufen, Rettungshubgeräte, Abseilgeräte und Verbindungselemente in Rücksprache mit den Nutzern auszuwählen.

Rettungsverfahren

Neben einer Auflistung der PSAgA, die für die Rettung genutzt werden können, gibt die DGUV Regel einen Überblick über die verschiedenen Rettungsverfahren. Dazu gehört u.a. das Retten aus einem Schacht, das Retten aus einem Steigschutz und das Retten einer Person, die frei im Raum hängt. Zur Beschreibung der genauen Vorgehensweise bei der Rettung, hat der Unternehmer ein Rettungskonzept zu erstellen, das die entsprechenden Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Das Rettungskonzept ist die Grundlage zur Unterweisung gemäß DGUV Regel 112-199.

Des Weiteren wird beschrieben, was bei der Anwendung der einzelnen Ausrüstungsgegenstände zu beachten ist.

Verwendung und Gebrauchsdauer von PSAgA

PSAgA unterliegt einer begrenzten Lebens- bzw. Nutzungsdauer. Um festzustellen, ob eine weitere sichere Nutzung gewehrleistet ist, ist eine regelmäßige Überprüfung durch einen Sachkundigen notwendig. Für die Durchführung der Überprüfung ist der Unternehmer verantwortlich. Das Prüfintervall ist abhängig von den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen. Die Prüfung muss jedoch mindestens alle zwölf Monate erfolgen.