DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die Anforderungen an die Dokumentation von Anschlageinrichtungen haben sich mit der neuen DGUV Information 201-056 deutlich verändert.
Damit rückt neben der alten Betrachtung von Anschlageinrichtungen als Produkt der persönlichen Schutzausrüstung, die aktuelle Bewertung als Bauprodukt stärker in den Fokus.
Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist damit heute entscheidend. Sie bildet die Grundlage für sichere Nutzung, fachgerechte Prüfung und rechtliche Absicherung.
Wer Anschlageinrichtungen montiert, muss heute klare Anforderungen an die Dokumentation erfüllen. Die DGUV konkretisiert diese Anforderungen der Bauordnung und schafft damit mehr Verbindlichkeit in der Praxis.
Für eine verständliche und rechtssichere Dokumentation ist es entscheidend, zwischen zwingenden Anforderungen und sinnvollen Ergänzungen zu unterscheiden. Die folgenden Inhalte helfen beides klar einzuordnen.
Die Bauordnung und die DGUV definieren klare Mindestinhalte, die jede Montagedokumentation enthalten muss. Diese Angaben sind zwingend erforderlich und bilden die Grundlage für jede spätere Prüfung.
Diese Inhalte sind unverzichtbar, um eine fachgerechte Montage nachvollziehbar nachzuweisen.
Über die Mindestanforderungen hinaus gibt es Inhalte, die sich in der Praxis bewährt haben und die Qualität der Dokumentation deutlich erhöhen.
Diese sind nicht zwingend vorgeschrieben, werden jedoch ausdrücklich empfohlen.
Über die Mindestanforderungen hinaus gibt es Inhalte, die sich in der Praxis bewährt haben und die Qualität der Dokumentation deutlich erhöhen. Diese sind nicht zwingend vorgeschrieben, werden jedoch ausdrücklich empfohlen.
Diese Ergänzungen sorgen für mehr Transparenz, bessere Prüfbarkeit und höhere Rechtssicherheit. Sie sind ein Qualitätsmerkmal für gute Arbeit.
Die Fotodokumentation von Anschlageinrichtungen wird in der Praxis häufig diskutiert. Die DGUV und ABS empfehlen sie ausdrücklich als „Nachweis des fachgerechten Einbaus“ entsprechend §55 Abs.1(2) der MBO zu erstellen. Der Nachweis kann jedoch auch auf andere Art und Weise erbracht werden.
Warum Fotodokumentation sich als Nachweis eignet:
Fotos leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Nachvollziehbarkeit der Dokumentation:
Trotz ihrer Vorteile ist die Fotodokumentation klar abzugrenzen:
Kein verpflichtender Bestandteil, weil der Nachweis auch anders erbracht werden kann. Sie ist kein alleiniger Mangelgrund und fehlende Fotos oder einzelne nicht abgebildete Motive dürfen nicht automatisch, als Mangel bewertet werden.
Fotos sind ein Qualitätsmerkmal, erleichtern die Prüfung und verhindern im Zweifelsfall aufwändige und teure Dachöffnungen.
Die Fotodokumentation sollte gezielt eingesetzt werden. Klasse statt Masse. Insbesondere bei nicht mehr einsehbaren Befestigungen, kritischen Details und zur Erläuterung von komplexen Sachverhalten.
Die Anforderungen an die Dokumentation von Anschlageinrichtungen sind vielfältig und schnell kann der Überblick verloren gehen und wichtige Informationen gehen verloren.
Was auf den ersten Blick nach viel Aufwand klingt, lässt sich mit dem richtigen digitalen Werkzeug deutlich einfacher umsetzen.
ABS Doku hilft dabei, den Überblick zu behalten und strukturiert die Dokumentation von Anfang an:
So wird die zusätzliche Anforderung nicht zum Mehraufwand, sondern zu einem klaren Vorteil in der Praxis und zum Zeichen Deiner professionellen Arbeit.
ABS Doku unterstützt dabei, die Dokumentation strukturiert und effizient umzusetzen und verhindert den aufwändigen Papierprozess.
Bürokratie mag niemand – fehlende Unterlagen, Nachträge oder unzufriedene Kunden aber auch nicht.
Eine gute Dokumentation sorgt dafür, dass alle Beteiligten den Überblick behalten und auf einer sicheren Grundlage arbeiten können.