DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Qualifikationsstufen nach DGUV 201-056

Die sichere Planung, Montage und Wartung von Anschlageinrichtungen auf Dächern erfordert qualifiziertes Personal. Die DGUV Information 201-056 definiert zwei Qualifikationsstufen für Personen, die mit der Montage und Prüfung permanenter Anschlageinrichtungen betraut werden. Diese Stufen gewährleisten einheitliche Standards und erhöhen die Sicherheit bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geistige, charakterliche und körperliche Eignung
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Qualifikationsstufe 1 (Montagepersonal)

Der Lernerfolg ist durch eine Prüfung (bspw. Fachmonteur für ABS Systeme)​ zu bestätigen. Diese Prüfung dient als objektiver Nachweis, dass die vermittelten Inhalte erworben wurden.

Qualifikationsstufe 2 (Prüfpersonal)

Der Lernerfolg ist durch eine Prüfung (bspw. Sachkundeausbildung von ABS) zu bestätigen. Prüfungsinhalt für Stufe 2 sind Themen aus beiden Qualifizierungsstufen. Die Prüfung dient als objektiver Nachweis

Fazit

Die Einführung der Qualifikationsstufen nach DGUV Information 201-056 stellt einen bedeutenden Fortschritt dar – sowohl für die Qualitätssicherung als auch für die rechtssichere Dokumentation von Montage- und Prüfleistungen. Unternehmen, die auf qualifiziertes Personal setzen, investieren direkt in die Sicherheit auf dem Dach und den nachhaltigen Werterhalt der verbauten Systeme.