Normen & Regeln

DIN EN 17235

Die DIN EN 17235:2025 regelt die technischen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von permanenten Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken auf dem europäischen Binnenmarkt, die dauerhaft an Bauwerken installiert werden, um Personen mithilfe von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu sichern. Sie legt die Anforderungen an Leistung, Prüfverfahren und Kennzeichnung fest.

Die DIN EN 17235 unterscheidet Produkte in vier verschiedene KITs: 

Kit A – Einzelanschlageinrichtung:
Stationärer Punkt zur Sicherung von maximal 1–2 Personen.

Kit B – Sicherheitsdachhaken:
Anschlageinrichtung mit integriertem Haken, geeignet für 1–2 Personen und das Einhängen temporärer Leitern.

Kit C – Horizontales Drahtseilsystem:
Horizontales Sicherungssystem mit einer maximalen Neigung von 15°. Für bis zu 4 Personen.

Kit D – Horizontales Schienensystem:
Starr geführtes, horizontales System mit max. 15° Neigung. für bis zu 4 Personen. 

Ein KIT im Sinne der Normprüfung beinhaltet immer drei Bestandteile:

  • Anschlageinrichtung
  • Befestigungsmittel
  • Untergrund

Die Normprüfung findet je nach Nutzeranzahl mit mindestens folgenden dynamisch aufzubringenden Kräften statt: 

  • 1 Person: 9kN
  • 2 Personen: 10,5kN
  • 3 Personen: 12kN
  • 4 Personen: 13,5kN

Hersteller, welche von einer akkreditierten Prüfstelle eine Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) nach EN17235 erhalten haben, dürfen das CE-Kennzeichen aufbringen, welches die Markt Fähigkeit in der EU angibt.

Bei der Verarbeitung von permanenten Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken nach EN 17235 sind aber weiterführende nationale Anforderungen an die Montage zu beachten.

Beispiel Deutschland: 

Produkte mit CE-Kennzeichen nach EN 17235 dürfen in Deutschland frei gehandelt werden. Für den Einbau und die Montage der Produkte ist jedoch noch ein Verwendbarkeitsnachweis zu erbringen. 

Dieser Verwendbarkeitsnachweis kann zum Beispiel durch die allgemeine Bauartgenehmigung erbracht werden.

Ausschluss von der Norm

Einige Produkte sind bewusst nicht durch die EN 17235 geregelt. Diese Produkte sind dann zum Beispiel in anderen Normen geregelt, wie die EN 795 für temporäre Anschlageinrichtungen.
Produkte, für die es keine harmonisierte Norm gibt, müssen weiterhin die europäische Zulassung (ETA) tragen, oder zum Beispiel das in Deutschland nationale Ü-Kennzeichen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ).

Die Norm schließt folgende Bereiche aus:

  • Temporäre Anschlageinrichtungen
  • Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte
  • Fest installierte Dachleitern
  • Befestigungen mit Nägeln
  • Befestigungen durch Aufschweißen auf der Dachabdichtung
  • Untergründe aus Stahlblech (<0,5mm)