Normen & Regeln

DIN EN 363

Die DIN EN 363 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme“ beschreibt die Anwendungsbereiche von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und definiert die Bestand- und Einzelteile von persönlichen Absturzschutzsystemen. Die DIN EN 363 ist ein wichtiges Bindeglied zu anderen Normen, die in diesem Bereich Anwendung finden.

Was ist ein „persönliches Absturzschutzsystem“?

Ein persönliches Absturzschutzsystem besteht aus einer Zusammenstellung von Bestandteilen, die trennbar oder untrennbar miteinander verbunden sind. Die Bestandteile müssen für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignet sein und dürfen nur im Rahmen der Herstellervorgaben miteinander kombiniert werden.

Die grundsätzlichen Bestandteile sind:

Welche Anwendungsbereiche / Systeme gibt es?

Die DIN EN 363 unterscheidet grundsätzlich in Systeme, die einen Sturz verhindern und Systeme, die einen Sturz auffangen. Die einzelnen Systeme werden im Folgenden kurz beschrieben. Nähere Informationen finden Sie im Artikel des jeweiligen Systems.

Gemäß dem Gebot der Unfallprävention (DGUV Vorschrift 1) werden Systeme, die einen freien Fall verhindern, gegenüber denen, die einen freien Fall auffangen, bevorzugt.

Rückhaltesysteme

Rückhaltesysteme beschränken den Bewegungsbereich des Nutzers. Ein Absturz kann somit, bei korrekter Anwendung, verhindert werden.

Auffangsysteme

Das Auffangsystem fängt den freien Fall des Nutzers auf. Dabei müssen die Auswirkungen des auftretenden Fangstoßes auf den menschlichen Körper berücksichtigt werden. 

Arbeitsplatzpositionierungssysteme

Arbeitsplatzpositionierungssysteme geben dem Nutzer durch eine direkte Belastung des Systems Halt. Arbeiten können durchgeführt werden, ohne dass der Nutzer sich mit den Händen festhalten muss. Ein freier Fall wird somit verhindert.

Systeme für seilunterstützten Zugang

Systeme für seilunterstützten Zugang ermöglichen es dem Nutzer, seinen Arbeitsplatz mit Hilfe von Auf- und Abseiltechniken zu erreichen. Sie sind so zu verwenden, dass ein freier Fall verhindert oder aufgefangen wird.

Rettungssysteme

Das Rettungssystem dient dazu sich selbst oder andere Personen zu retten. Der freie Fall in dieses System muss verhindert werden.

Unterweisung ist Pflicht!

Die in der DIN EN 363 aufgeführten Systeme zum persönlichen Schutz gegen Absturz dienen dem Schutz vor schwerer, körperlicher oder tödlicher Gefahr. Die Handhabung dieser Systeme ist nicht selbsterklärend und geht stets mit einem Risiko einher.

Der Unternehmer hat sicher zu stellen, dass seine Mitarbeiter vor der ersten Verwendung in die Anwendungsbereiche unterwiesen werden. Die Pflicht ergibt sich aus dem §12 Arbeitsschutzgesetz und dem §4 DGUV Vorschrift 1.

Weitere Informationen zur Unterweisung finden Sie hier.