Normen & Regeln

Verordnung 2016/425

Die europäische Verordnung 2016/425 (ehemals 89/686 EWG ) regelt das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung auf den europäischen Markt.

Sie wurde eingeführt um festzulegen welche Anforderungen die Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung erfüllen müssen um ihre Produkte auf dem EU-Markt bereitzustellen.
Sie gilt seit April 2018 und ersetzt damit die ehemalige Herstellerrichtlinie 89/686.

Nach dem Übergangszeitraum von einem Jahr, müssen nun also alle PSA Produkte dieser Verordnung entsprechen.
Durch diese Verordnung wird sichergestellt, dass persönliche Schutzausrüstungen, standardisiert und den Normen entsprechend, in der europäischen Union verkauft werden.

Passende Produkte

PSA-Set für Dachdecker mit Auffanggurt, mitlaufendem Auffanggerät, Bandschlinge und Schutztasche

Kantengeprüftes Kernmantelseil mit Seilkürzer und Bandfalldämpfer

Komfortabler Auffanggurt für den Dauereinsatz bei Arbeiten in der Höhe