Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA & RA

Sachkundige sind nach DGUV Grundsatz 312-906 befähigt die jährliche Wartung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) & Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA) gemäß Herstellerangaben durchzuführen.

Der Sachkundige ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes. Er ist in besonderem Maße über das Leistungsspektrum von PSAgA & RA Informiert und ist in der Lage die Ausrüstung, gemäß den Angaben des Herstellers, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Er übernimmt verantwortungsvoll Pflichten des Arbeitgebers, in Bezug auf die persönliche Absturzschutzausrüstung. Er berät bei der Auswahl und Anwendung von PSAgA und entzieht mangelhafte PSAgA dem Gebrauch. 

In seiner Funktion kann er innerbetrieblich, zur Bewertung des firmeneigenen Materials, eingesetzt werden, er kann jedoch auch als externer Dienstleister aktiv werden.

Weitere Informationen

Inhalte der Schulung

Theoretische Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen (Gesetze, Normen, DGUV, …)
  • Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
  • Verwaltung und Dokumentation
  • Materialkunde
    - Textil
    - Metall
    - Kunststoff
  • Bestimmungsgemäßer Umgang mit PSAgA
    - Lagerung
    - Pflege
    - Reinigung
    - Typische Zeichen von Verschleiß
  • Notfallmanagement
    - Rettungskonzept
    - Erste Hilfe

Praktische Inhalte

  • Sachkundige Überprüfung von PSAgA und RA gemäß Herstellervorgaben
  • Dokumentation der Überprüfung
  • Kennzeichnung und Markierung von PSA

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Persönliche Eignung des Teilnehmers
  • Nachweislich Kenntnisse in der Anwendung von PSAgA & RA

Lernerfolgskontrolle

  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Praktische Abschlussprüfung

Zertifizierung

  • Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat
     

Nach der Schulung

  • Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung
  • Empfehlung: Wiederholen des Kurses alle 3 Jahre

Veranstaltungsort

Die Schulung findet im Trainingszentrum, an unserem niederrheinischen Firmensitz in Kevelaer, statt.

Bitte beachten Sie!

Diese Schulung befähigt Sie nicht zur Prüfung von PSAgA & RA bei denen der Hersteller eine gesonderte Autorisierung verlangt. Zum Beispiel:

  • Rettungshubgeräte
  • Höhensicherungsgeräte
  • Abseilgeräte
  • Anschlageinrichtungen zum dauerhaften verbleib am Gebäude (Eine Schulung zu diesem Thema finden Sie hier)
Carolin Hellmanns - Administration Schulungen

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