Praxisseminar Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen
Diese Schulung befähigt den Teilnehmer die wiederkehrende, vorgeschriebene Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) durchzuführen.

Die Teilnehmenden werden befähigt Leitern, Tritte und Fahrgerüste, unabhängig ihres Herstellers, auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Du wirst im besonderen Maße für das Thema Leitern, Tritte & fahrbare Arbeitsbühnen sensibilisiert und kannst deren Eignung in verschiedenen Anwendungsbereichen, gemäß geltender Normen, Vorschriften und Herstellerangaben, bewerten.

Inhalte der Schulung

Theoretische Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen (Verordnungen, TRBS, Normen, DGUV, …)
  • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
  • Kennzeichnung
  • Arten von Leitern und Tritten
  • Arten von fahrbaren Arbeitsbühnen
  • Herstellervorgaben
  • Korrekte Anwendung und Benutzung
  • Formeller Prüfablauf und Prüfintervall

Praktische Inhalte

  • Bestandsaufnahme
  • Durchführung der Prüfung
  • Prüfmöglichkeiten
  • Beurteilung von Schadensbildern
  • Reparatur und Instandhaltung
  • Kennzeichnung und Dokumentation

Vor der Schulung

  • Wir bitten Dich bei den praktischen Übungen geeignetes Schuhwerk zu tragen.
  • Verwende während der Schulung gerne Deinen vorhandenen ABS Digital Account, oder registriere Dich hier kostenfrei.

Lernerfolgskontrolle

  • Schriftliche Abschlussprüfung

Nach der Schulung

  • Nach bestandener Prüfung erhältst Du ein Zertifikat
  • Du bist befähigt die wiederkehrende Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen durchzuführen
  • Wir empfehlen Dir, das Seminar zu Fortbildungszwecken alle 3-5 Jahre zu wiederholen

Veranstaltungsort

Die Schulung findet im Trainingszentrum, an unserem niederrheinischen Firmensitz in Kevelaer, statt.
Auf Wunsch kann die Schulung jedoch auch bei Dir vor Ort durchgeführt werden.
Nähere Informationen findest Du hier.

Carolin Hellmanns - Administration Schulungen

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Weitere Schulungen

Unterweisung der sicheren Anwendung von PSAgA (DGUV R 112-198)

Sachkundige sind nach DGUV Grundsatz 312-906 befähigt die jährliche Wartung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) & Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA), gemäß Herstellerangaben, durchzuführen.