Leitfaden zur abZ: Nützliche Informationen zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung

Was ist die DiBT-Zulassung oder (abZ)?

Hierbei handelt es sich um die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Diese ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Sie wird vergeben für Bauprodukte, die nicht unter eine harmonisierte Norm fallen.

Wer vergibt die Zulassung?

Die Zulassungen werden nur durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin vergeben.

In welchen Ländern wird die Zulassung benötigt?

Die Zulassung wird ausschließlich bei einem Einbau in Deutschland benötigt.

Welche Produkte fallen unter die Zulassung? Welche nicht?

Es fallen nur solche Produkte unter die Zulassungspflicht, die dauerhaft am Bauwerk verbleiben und für welche keine harmonisierte Norm existiert. Daher benötigen beispielsweise Produkte, welche ein CE-Zeichen tragen, keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Wieso haben noch nicht alle Produkte die geforderte Zulassung?

Der Prozess zur Erlangung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist äußert langjährig. Zu beachten ist, dass die Zulassungen von nur einer Zulassungsstelle und dort von lediglich einem Mitarbeiter vergeben werden. Da es eine Vielzahl von Herstellern und mithin auch Produkten gibt, kommt es dort zu einem Engpass. Weiterhin erfordern auch die entsprechenden Produktprüfungen einen erheblichen Zeitaufwand und Abstimmung zwischen Gutachter, anfragende Person / Firma, Prüflabor und dem Deutschen Institut für Bautechnik.
Zu beachten ist zudem, dass auch für einige Produkte der Verwendbarkeitsnachweis über die abZ geführt werden kann, obwohl diese nicht explizit in der abZ aufgeführt sind. Dies betrifft insbesondere die Produkte, die auf einem Stahluntergrund befestigt werden.

Was ist zu beachten, um die Zulassung zu erfüllen?

Es sind sämtliche, in der jeweiligen Zulassung, festgelegten Parameter einzuhalten. Dies betrifft beispielsweise Montageuntergründe, Randabstände, Befestigungsmittel etc.

Kann die Zulassung nachträglich einer Anlage vergeben werden?

Eine nachträgliche "Zulassung" kann nur über eine Zustimmung im Einzelfall erlangt werden. Hierbei wird das Produkt (Anschlageinrichtung, Seilsystem o.ä.) an einem Nachbau des konkreten Gebäudes von einer unabhängigen Stelle geprüft. Der Antrag hierfür ist bei der oberen Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu stellen. Dies ist u.U. recht einfach zu bewerkstelligen, wenn das Produkt, was verbaut wurde, mit dem Produkt in der abZ übereinstimmt. In diesem Falle können nämlich die zuvor beschriebenen Produktprüfungen i.d.R. entfallen.

Was habe ich für Alternativmöglichkeiten, falls das gewählte Produkt keine abZ hat?

  • Alternatives Produkt mit DiBt-Zulassung wählen
  • Produkte mit EN 795 Zulassung verbauen (vorab ist der Bauherr zu informieren)
  • Geländersysteme planen
  • Zustimmung im Einzelfall
  • Dach ungesichert lassen und nur bei Begehung der gesetzlichen Pflicht zur Absturzsicherung durch ein Gerüst, Hubsteiger etc. nachkommen. Hierdurch entstehen jedoch in der Regel erhebliche Mehrkosten.

Wie sieht es bei Mitbewerbern aus?

Einige Mitbewerber haben sich mittlerweile aufgrund der erheblichen Kosten und Schwierigkeiten aus dem Markt zurückgezogen. Da nur die wenigsten Hersteller Ihre Zulassungen veröffentlichen, ist in jedem Fall nach dem genauen Inhalt der Zulassungen und den darin enthaltenen Einschränkungen zu fragen.

In diesem Dokument finden Sie wichtige Informationen zu der Frage "Was ist eine Zustimmung im Einzelfall?"

In diesem Dokument finden Sie eine kompakte Übersicht der gesetzlichen Vorgaben, die bei der Installation von Einrichtungen gegen Absturz zu beachten sind.

Ingo Bungart - Vertrieb & Technik

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