Der Gefahrenbereich umfasst den Bereich bis zu 2 Metern nach innen entlang jeder Absturzkante (siehe ASR A2.1).
In dieser Zone besteht ein erhöhtes Risiko eines Absturzes, da Personen die Kante erreichen oder über sie hinausfallen können. Der Gefahrenbereich erstreckt sich entlang der Dachkante, aber auch entlang nicht tragender Bauteile, Lichtkuppeln und Lichtbänder.
Verkehrswege sind dauerhaft angelegte und definierte Wege auf dem Dach, die genutzt werden, um sicher zu technischen Anlagen oder Arbeitsbereichen auf der Dachfläche zu gelangen. Sie müssen trittsicher, frei begehbar und geeignet abgesichert sein. Mindestbreite: 0,90m (ASR A1.8)
Wartungswege sind geplante Wege zu technischen Anlagen, die regelmäßig gewartet, gereinigt oder inspiziert werden müssen (z. B. PV, Entwässerung). Sie müssen so gestaltet sein, dass Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Mindestbreite: 0,60m (ASR A1.8)
Anschlageinrichtungen werden in der Regel mindestens 2,5 m von der Absturzkante entfernt positioniert. Dieser Abstand stellt sicher, dass die Anschlageinrichtung außerhalb des Gefahrenbereichs bedient werden kann. Der Gefahrenbereich Absturz erstreckt sich 2m von jeder Absturzkante. Die zusätzlichen 0,5m machen das Arbeiten mit einem 2m Standard Verbindungsmittel (EN354) sicher möglich, ohne die Gefahr eines Absturzes (präventives Rückhaltesystem).
Gebäudeecken sind besonders gefährliche Bereiche, weil dort der mögliche Pendelweg am größten ist. Deshalb werden in den Eckbereichen oft zusätzliche Anschlagpunkte vorgesehen. Sie verringern die Auffangbereiche und stellen sicher, dass Arbeiten auch in den Ecken möglichst im Rückhalt durchgeführt werden können.
Positioniert man Anschlageinrichtungen zu nah an der Absturzkante, muss besondere PSAgA genutzt werden, um ein Rückhaltesystem zu ermöglichen. Außerdem müssen bei der Verwendung dieser Anschlageinrichtung bereits Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, da sie sich im Gefahrenbereich befindet.
Einzelanschlageinrichtungen auf Flachdächern (Ausstattungsklasse C) werden mit einem Abstand von max. 7,5m zueinander entlang der Absturzkante positioniert, damit alle Arbeitsplätze entlang der Absturzkante zumindest mit einem Auffangsystem begangen werden können.
Von Einzelanschlageinrichtungen aus erstreckt sich der sichere Arbeitsbereich kreisförmig um die Anschlageinrichtung. Der Bereich bis kurz vor die Absturzkante wird Rückhaltebereich genannt, weil die Absturzkante nicht erreicht werden kann und somit ein Absturz nahezu ausgeschlossen ist.
Mit der geeigneten PSAgA können auch Arbeitsplätze erreicht werden, die außerhalb des Rückhaltebereichs liegen. Hier sprechen wir nicht mehr von einem präventiv wirkenden Rückhaltesystem, sondern von dem reaktiv wirkenden Auffangsystem.
Im Falle eines Sturzes wird die Person von der PSAgA und der Anschlageinrichtung aufgefangen und der Aufprall auf dem Boden wird verhindert. Die Person ist schnellstmöglich aus dieser Zwangslage zu befreien (Rettungskonzept). Da auch die Leistungsfähigkeit der PSAgA nicht unbegrenzt ist, kann der Rückhaltebereich um max. 2m verlängert werden, um an den Arbeitsplatz zu gelangen.
Seil- und Schienensicherungssysteme werden i.d.R. ebenfalls mit einem Abstand von 2,5m zur Absturzkante geplant. Sie bieten darüber hinaus aber auch die Möglichkeit in den Gefahrenbereich zu verspringen und damit den Regelabstand von 2,5m zu unterschreiten. Dies ist möglich, da Seil- und Schienensicherungssysteme eine unterbrechungsfreie Sicherung ermöglichen und Nutzerinnen und Nutzer gesichert durch den Gefahrenbereich geführt werden. Umschlagen oder Zwischensichern ist bei überfahrbaren Systemen nicht notwendig. Seil- und Schienensicherungssysteme sollten auf Flachdächern aber nicht näher als 1,5m zur Absturzkante geplant und montiert werden, da sonst die Verwendung als Rückhaltesystem nicht mehr möglich ist und Personen nicht mehr präventiv vor einem Absturz geschützt werden.
Ein Rückhaltesystem funktioniert nur, wenn die Person die Absturzkante nicht erreichen kann. Unterhalb von 1,5m Abstand zur Absturzkante ist es schwer geeignete PSAgA zu finden, die das präventive Arbeiten im Rückhalt möglich macht. In diesen Fällen arbeiten Personen mit einem Auffangsystem, welches keine präventive Wirkung hat. Um Schmalbereiche sicher zu gestalten können Anschlageinrichtungen auch in der Fassade oder Überkopf montiert werden. So können Schmalbereiche auch unter 1,5m breite sicher begangen werden.
Bei Überkopfsystemen liegt die Anschlageinrichtung über dem Nutzer. Diese Position begünstigt bei der Verwendung von PSAgA ein schnelles Auffangen mit kurz gehaltenen Verbindungsmitteln oder Höhensicherungsgeräten. Hier sprechen wir nicht von einem Rückhaltesystem, da der Sturz nicht verhindert wird, allerdings wird der Sturz so rasch aufgefangen, dass schwerwiegende Folgen meist vermieden werden können. Daher können Überkopfsysteme auch bei engen Verkehrswegen oder direkt entlang von Absturzkanten eingesetzt werden. Ein Rettungskonzept ist in diesen Situationen unverzichtbar.
Im Gegensatz zu Anschlageinrichtungen können Seitenschutz- und Geländersysteme direkt an der Absturzkante bzw. Attika platziert werden. Sie schaffen einen geschützten Bereich, solange die Systeme nicht über- oder durchstiegen werden. Als Absperrung können Seitenschutzsysteme auch weiter im Inneren der Dachfläche eingesetzt werden. Zum Beispiel in besonders hochfrequentierten Bereichen, in denen Techniker flexibel ohne PSAgA arbeiten müssen. Bereiche, die dann außerhalb des geschützten Bereichs liegen, können mit Anschlageinrichtungen ausgestattet werden. Die DGUV Information 201-056 spricht in solchen Fällen von „Zonierung“.

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