20.02.2015

Erste Pflicht: „Oben bleiben!“ (DDH)

"Zeitmangel oder fehlende Anschlageinrichtungen sind häufig der Grund für unterlassene Sicherheitsvorkehrungen – eine Ausrede gibt es aber nicht.  Wer bei der Absturzsicherung nachlässig ist, verstößt gegen verbindliche  Vorschriften, gefährdet den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft  – und riskiert sein Leben.

Dacharbeiten kann man – gerade bei milden Wintern – fast das ganze Jahr  hindurch beobachten. Was man jedoch leider deutlich seltener sieht, sind  Dachdecker, die sich sorgfältig gegen Abstürze sichern. Gesetzgeber und  Berufsgenossenschaften sind..."

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