Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Unterweisung der sicheren Anwendung von PSAgA (DGUV R 112-198)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt ihren Anwender vor tödlicher Absturzgefahr. Eine Unterweisung ist, vor der ersten Nutzung von PSAgA, gesetzlich vorgeschrieben und in einem Zeitraum von 12 Monaten zu wiederholen. 

Die Verantwortung für die Unterweisungen in den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.
Wir beraten Dich gerne und unterstützen Dich durch eine individuelle, praxisnahe Schulung – ganz nach Ihren speziellen Anwendungsbereichen. 

Inhalte der Schulung

Theoretische Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des Arbeitsschutzes
  • Einfache Sturzphysik (auftretende Kräfte, Sturzfaktor, …)
  • Gefahren durch Falschanwendung
  • Leistungsspektrum von PSAgA
  • Materialkunde (Herstellerunabhängig)
  • Lagerung & Pflege
  • Erste Hilfe (Hängetrauma, Sekundärverletzungen, …)

Praktische Inhalte

  • Ausrüstungs-Check vor Gebrauch
  • Korrektes Anlegen von Auffanggurten
  • Benutzung von PSAgA je nach Anwendungsbereich
  • Demonstration eines Absturzes (Dummy)
  • Demonstration von Rettungsvarianten

Unterweisungsschwerpunkte nach Anwendungsbereich

  • Arbeiten in Arbeitsbühnen / -körben
  • Dach-, Zimmer & Holzbauarbeiten
  • Ortsfeste Steigleitern mit Steigschutzsystem
  • Industrielle Anlagen
  • Sonstige Tätigkeiten / Objektbezogene Tätigkeiten

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
    (Azubi? Kein Problem! Nimm gern Kontakt auf)
  • Körperliche Eignung (z.B. G41)
  • Erste Hilfe Ausbildung (Empfohlen)

Zeitlicher Umfang

  • je nach Anwendungsbereich(en)
  • Wir beraten Dich gerne unverbindlich und kostenfrei

Nach der Schulung

  • Du erhältst eine Teilnahmebescheinigung (Gültigkeit 12 Monate)
  • regelmäßige Wiederholungsunterweisung (WU) 

Veranstaltungsort

Die Schulung findet im Trainingszentrum, an unserem niederrheinischen Firmensitz in Kevelaer, statt.
Auf Wunsch kann die Schulung jedoch auch bei Dir vor Ort durchgeführt werden.
Nähere Informationen findest Du hier.

Sonstige Hinweise

Die Unterweisung erfolgt grundsätzlich an Hand der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung und mit der vorhandenen Ausrüstung. Leihausrüstung kann nach Absprache bereitgestellt werden. Bei der Verwendung von persönlicher Absturzschutzausrüstung ist ein Rettungskonzept notwendig. Dieses ist ebenfalls alle 12 Monate zu unterweisen. Dafür empfehlen wir die Schulung Retten aus Höhen und Tiefen mit Hilfe von PSAgA.

Carolin Hellmanns - Administration Schulungen

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