Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt ihren Anwender vor tödlicher Absturzgefahr. Eine Unterweisung ist, vor der ersten Nutzung von PSAgA, gesetzlich vorgeschrieben und in einem Zeitraum von 12 Monaten zu wiederholen.
Die Verantwortung für die Unterweisungen in den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.
Wir beraten Dich gerne und unterstützen Dich durch eine individuelle, praxisnahe Schulung – ganz nach Ihren speziellen Anwendungsbereichen.
Die Schulung findet im Trainingszentrum, an unserem niederrheinischen Firmensitz in Kevelaer, statt.
Auf Wunsch kann die Schulung jedoch auch bei Dir vor Ort durchgeführt werden.
Nähere Informationen findest Du hier.
Die Unterweisung erfolgt grundsätzlich an Hand der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung und mit der vorhandenen Ausrüstung. Leihausrüstung kann nach Absprache bereitgestellt werden. Bei der Verwendung von persönlicher Absturzschutzausrüstung ist ein Rettungskonzept notwendig. Dieses ist ebenfalls alle 12 Monate zu unterweisen. Dafür empfehlen wir die Schulung Retten aus Höhen und Tiefen mit Hilfe von PSAgA.
Nutze für Informationen und Anfragen zu unseren Schulungen das Kontaktformular, vereinbare einen Rückruf oder rufe uns einfach direkt an.