DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Grundsatz 312-001

 

„Dieser Grundsatz beschreibt die Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die im Zuge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zum Rückhalten, Positionieren oder Auffangen bzw. Rettungsausrüstungen (RA) verwenden. Darüber hinaus werden Anforderungen an Art und Inhalte von Unterweisungen und an die Ausbildenden bzw. Unterweisenden beschrieben.“ (1 – Anwendungsbereich)

Die Beschreibungen in diesem Artikel sind gekürzt und sollen lediglich einen Überblick verschaffen. Bitte lesen Sie die genauen Inhalte in dem DGUV Grundsatz 312-001 nach.

Anforderungen an Ausbildende

Wer eine Unterweisung auf dem Gebiet der PSAgA oder RA durchführen möchte muss folgenden Anforderungen entsprechen.

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Theoretische und praktische Kenntnisse
  • Geistig und charakterlich geeignet
  • Körperlich geeignet
  • Als Ersthelferin / Ersthelfer ausgebildet

Rahmenbedingungen für die Durchführung der praktischen Übungen

Die Unterweisung muss mit praktischen Übungen einhergehen. Die praktischen Übungen sind arbeitsplatzbezogen oder unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen durchzuführen. Bei der Durchführung von Übungen steht die Sicherheit der Teilnehmer an erster Stelle.

  • Rettungskonzept für die Durchführung von praktischen Übungen
  • Bei Übungen ist eine zweite unabhängige Sicherung zu verwenden
  • Übungen müssen in angemessenen Gruppengrößen durchgeführt werden
  • Es müssen Systeme und Komponenten zum Üben zur Verfügung stehen, die im späteren Einsatz zur Verfügung stehen
  • Und vieles mehr

Als Partner unterstützen wir Sie gerne bei der Durchführung von Unterweisungen. Unser Team Schulung freut sich über ihre Anfrage und hilft bei der praxisnahen Unterweisung. Die Unterweisungen können vor Ort an Ihrem Objekt und mit ihrer Ausrüstung stattfinden oder in unseren Schulungsräumlichkeiten am Niederrhein.

 

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