DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Ausstattungsklassen

Neue Ausstattungsklassen einfach erklärt – DGUV 201-056 kompakt

Mit den Ausstattungsklassen sind, in Bezug auf die Planung von Anschlageinrichtungen, unterschiedliche Absturzschutzmaßnahmen gemeint, die speziell auf Dächern installiert werden können. Die Definition der Ausstattungsklassen leitet sich aus der DGUV Information 201-056 ab.

Bei der Planung von Schutzmaßnahmen auf Dächern stellt sich die Frage, welche Art und Weise von Schutz angewendet werden muss. Bei der Beantwortung dieser Frage sei gesagt, dass der Kollektivschutz stets Vorrang vor dem individuellen Schutz hat (vgl. ArbSchG). Ebenso wichtig ist das Gebot der Prävention (vgl. DGUV Vorschrift 1).

Welche Ausstattungsklassen werden unterschieden?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterscheidet im Arbeitsschutz drei Ausstattungsklassen.

Ausstattungsklasse A

Absturzkanten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind durch kollektive Schutzmaßnahmen gesichert. Hier kann ein Schutzgeländer oder Seitenschutz verwendet werden.

Die Ausstattungsklasse A erlaubt auch nicht unterwiesenem Personal nach DGUV Regel 112-198 im arbeitstechnischen Kontext den Zugang, da keine PSAgA benötigt wird.

Ausstattungsklasse B

Absturzkanten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind durch horizontale Anschlageinrichtungen gesichert. Hier können überfahrbare Seilsicherungssysteme oder Schienensicherungssysteme verwendet werden.

Die Ausstattungsklasse B ermöglicht es nur unterwiesenem Fachpersonal die Dachfläche zu betreten. Seil- und Schienensicherungssysteme ermöglichen das Arbeiten mit einem präventiv wirkenden Rückhaltesystem. Die Ausstattungsklasse B kann an exponierten Stellen durch Einzelanschlagpunkte ergänzt werden.

Ausstattungsklasse C

Absturzkanten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind durch Einzelanschlagpunkte gesichert. Hier müssen die Einzelanschlagpunkte in bestimmten Abständen zueinander und zur Absturzkante platziert werden, um den absturzgefährdeten Bereich zu sichern.

Die Ausstattungsklasse C ermöglicht es nur unterwiesenem Fachpersonal die Dachfläche zu betreten. Einzelanschlageinrichtungen bieten nur die Möglichkeit eines punktuellen Rückhaltesystems. Bei Arbeiten entlang der Absturzkante ist das Stürzen möglich. Die korrekt eingesetzte PSAgA begrenzt den Fangstoß auf den Körper und der Anschlagpunkt nimmt die Energie auf. Selbst bei der korrekten Anwendung der PSAgA sind Verletzungen nicht ausgeschlossen.

Temporäre Seilsicherungssysteme sind der Ausstattungsklasse C zugewiesen. Sie erhöhen, bei korrekter Anwendung, die Sicherheit für den Nutzer, sind aber nicht Teil der baulichen Anlage.

Auswahl der geeigneten Ausstattungsklasse

Die Auswahl der geeigneten Ausstattungsklasse richtet sich danach, welche Personen die Dachfläche/den Bereich betreten und wie häufig sie dies tun müssen.

  • C: Einzelanschlagpunkte
  • B: Festinstallierte Seil- oder Schienensicherungssysteme mit überfahrbaren Zwischenhaltern
  • A: Umlaufender Seitenschutz (z.B. Geländer)
 Geringe
Nutzungsintensität
Mittlere
Nutzungsintensität
Hohe
Nutzungsintensität
Unterwiesenes*
Fachpersonal
CBA
Nicht-Unterwiesenes
Personal
AAA
Öffentlich zugänglich /
Privatpersonen
BaurechtBaurechtBaurecht
*Unterweisungsgrundlage ist die DGUV Regel 112-198 („Benutzung von PSAgA“) in Verbindung mit einem Rettungskonzept

Die Nutzungsintensität ist individuell durch eine Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen.

Grundsätzlich gilt aber, je mehr das Dach als Nutzfläche verwendet wird, desto höher ist die Nutzungsintensität.