DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Ausstattungsklassen

Mit den Ausstattungsklassen sind, in Bezug auf die Planung von Anschlageinrichtungen, unterschiedliche Absturzschutzmaßnahmen gemeint, die speziell auf Dächern installiert werden können. Die Definition der Ausstattungsklassen leitet sich aus der DGUV Information 201-056 ab.

Bei der Planung von Schutzmaßnahmen auf Dächern stellt sich die Frage, welche Art und Weise von Schutz angewendet werden muss. Bei der Beantwortung dieser Frage sei gesagt, dass der Kollektivschutz stets Vorrang vor dem individuellen Schutz hat (vgl. ArbSchG). Ebenso wichtig ist das Gebot der Prävention (vgl. DGUV Vorschrift 1).

Welche Ausstattungsklassen werden unterschieden?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterscheidet vier Ausstattungsklassen.

Ausstattungsklasse 4

Arbeitsplätze und Verkehrswege sind gemäß geltenden Bauvorschriften für den öffentlichen Raum gestaltet. Gegebenenfalls gelten weitere Vorschriften, zum Beispiel für Fluchtwege.

Die Ausstattungsklasse 4 erlaubt es Privatpersonen die Dachflächen / Bereiche zu betreten.

Ausstattungsklasse 3

Absturzkanten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind durch kollektive Schutzmaßnahmen gesichert. Hier kann ein Schutzgeländer oder Seitenschutz verwendet werden.

Die Ausstattungsklasse 3 erlaubt ungeschultem Personal die Dachfläche / den Bereich zu betreten. Es ist keine Unterweisung notwendig. Der Zugang zur Dachfläche ist dabei gesondert zu betrachten.

Ausstattungsklasse 2

Absturzkanten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind durch horizontale Anschlageinrichtungen gesichert. Hier können überfahrbare Seilsicherungssysteme oder Schienensicherungssysteme verwendet werden.

Die Ausstattungsklasse 2 ermöglicht es nur unterwiesenem Fachpersonal die Dachfläche zu betreten. Seil- und Schienensicherungssysteme ermöglichen das Arbeiten mit einem präventiv wirkenden Rückhaltesystem. Die Ausstattungsklasse 2 kann an exponierten Stellen durch Einzelanschlagpunkte ergänzt werden.

Ausstattungsklasse 1

Absturzkanten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind durch Einzelanschlagpunkte gesichert. Hier müssen die Einzelanschlagpunkte in bestimmten Abständen zueinander und zur Absturzkante platziert werden, um die ganze Dachfläche zu sichern.

Die Ausstattungsklasse 1 ermöglicht es nur unterwiesenem Fachpersonal die Dachfläche zu betreten. Einzelanschlagpunkte bieten nur die Möglichkeit eines punktuellen Rückhaltesystems. Bei Arbeiten entlang der Absturzkante wirkt das präventive System nicht. Hier ist ein Absturzunfall möglich. Die korrekt eingesetzte PSAgA begrenzt den Fangstoß auf den Körper und der Anschlagpunkt nimmt die Energie auf. Selbst bei der korrekten Anwendung der PSAgA sind Verletzungen nicht ausgeschlossen. Der Verunfallte muss schnellstmöglich aus dem Gurt gerettet werden.

Temporäre Seilsicherungssysteme sind der Ausstattungsklasse 1 zugewiesen. Sie erhöhen, bei korrekter Anwendung, die Sicherheit für den Nutzer, sind aber nicht Teil der baulichen Anlage.

Auswahl der geeigneten Ausstattungsklasse

Die Auswahl der geeigneten Ausstattungsklasse richtet sich danach, welche Personen die Dachfläche / den Bereich betreten und wie häufig sie dies tun müssen.

  • 1: Einzelanschlagpunkte
  • 2: Festinstallierte Seil- oder Schienensicherungssysteme mit überfahrbaren Zwischenhaltern
  • 3: Umlaufender Seitenschutz (z.B. Geländer)
  • 4: Planung gemäß Vorschriften für öffentlichen Raum
 Geringes
Nutzungsinterval
Mittleres
Nutzungsintervall
Hohes
Nutzungsintervall
Unterwiesenes*
Fachpersonal
123
Nicht-Unterwiesenes
Personal
333
Öffentlich zugänglich /
Privatpersonen
444
*Unterweisungsgrundlage ist die DGUV Regel 112-198 („Benutzung von PSAgA“) in Verbindung mit einem Rettungskonzept

Das Nutzungsintervall ist individuell durch eine Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen.

Grundsätzlich gilt aber, je mehr das Dach als Nutzfläche verwendet wird, desto höher ist das Nutzungsintervall.