DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Information 208-032

Für die Auswahl und Verwendung von Steigleitern stellt die DGUV Handlungshilfen in der DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigleitern" zur Verfügung.

Die DGUV Information richtet sich an Nutzer und Betreiber von Steigleitern. Sie beinhaltet Informationen zur entsprechenden Gefährdungsbeurteilung, zu Bau- und Befestigungsarten, zur Benutzung von Steigleitern und deren Steigschutzeinrichtungen und zur Prüfung von Steigleitern.

Steigleiterbauarten

In der DGUV Information 208-032 werden die verschiedenen Bauarten von Steigleitern beschrieben. Dazu gehören:

  • Steigleitern für bauliche Anlagen
  • Notleiteranlagen
  • Steigleitern für Schächte
  • Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen

Die Anforderungen an diese Bauarten werden genau beschrieben und im Anhang der DGUV Information 208-032 nochmal übersichtlich zusammengefasst.

Benutzung von Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen

Bei der Benutzung von Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Diese sind:

  • Die Auswahl geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Mitnahme von Material, Werkzeug und Hilfsmittel
  • Die notwendige Persönliche Schutzausrüstung
  • Entsprechende Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Unter diesen Punkten werden weitere Hilfestellungen gegeben.