Allgemeine Fachbegriffe

Unterweisung

Unterweisungen sind ein fester Bestandteil des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes. Sie sind eng mit den Gefährdungsbeurteilungen und den Betriebsanweisungen verbunden. Die Unterweisung ist eine Pflicht des Arbeitgebers seinen Angestellten gegenüber.

Woher kommt die Pflicht zur Unterweisung?

Die Pflicht zur Unterweisung von Beschäftigten ist im §12 Arbeitsschutzgesetz geregelt. Besonders klar wird hier, wer Verantwortung trägt. „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“ (§12 Abs. 1 ArbSchG).

Welche Themen müssen unterwiesen werden?

Ob eine Tätigkeit oder ein Arbeitsplatz einer formellen Unterweisung bedarf wird in der Regel durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Bei einigen Themen ist die Entscheidung durch den Gesetzgeber oder die Unfallversicherung abgenommen worden. In diesen Fällen ist die formelle Unterweisung Pflicht. Die DGUV veröffentlicht zu diesen Themen Schriftstücke, die bei der Unterweisung helfen sollen.

Hier das Beispiel für Arbeiten mit Absturzgefahr:

  • §12 ArbSchG - Grundsätzliche Pflicht zur Unterweisung
  • §3 PSABV - Unterweisung von persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit
  • §4 DGUV V 1 - Unterweisung der Versicherten
  • §31 DGUV V 1 - Besondere Unterweisung für PSA, die gegen tödliche Gefahr schützt
  • DGUV G 312-001 - Anforderungen an Ausbildende für Unterweisungen im Bereich PSAgA & RA
  • DGUV R 112-198 - Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
  • DGUV R 112-199 - Rettung aus Höhen und Tiefen mit PSAgA
  • DGUV I 211-005 - Allgemeine Informationen zu Unterweisungen

Weitere Informationen der DGUV beschreiben einzelne Tätigkeiten mit PSAgA (z.B. Arbeiten in einer Hubarbeitsbühne).

Zusammengefasst die wichtigsten Informationen

  • Unterweisung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
  • Der Arbeitgeber kann die Unterweisung delegieren.
  • Der Arbeitgeber kann z.B. externe Unternehmen mit der Durchführung beauftragen.
  • Die Unterweisung muss mindestens jährlich durchgeführt werden.
  • Die Unterweisung muss schriftlich festgehalten werden.
  • Anteile von Theorie und Praxis richten sich nach dem Unterweisungsthema.
  • Für PSAgA ist eine praktische Unterweisung unter realistischen Bedingungen vorgeschrieben.

 

Das Arbeiten mit Absturzgefahr und der Einsatz von PSAgA ist gefährlich und kann zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen. Die regelmäßige Unterweisung schützt vor Falschanwendung und schafft Sicherheit.