Allgemeine Fachbegriffe

Einweisung

Die Einweisung wird häufig mit der Unterweisung verwechselt. Beide Maßnahmen sind wichtige Bestandteile des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes, jedoch gibt es entscheidende Unterschiede.

Im Sprachgebrauch werden die Begriffe „Einweisung“ und „Unterweisung“ häufig synonym verwendet, jedoch sind die Unterschiede entscheidend. Der wichtigste Unterschied ist die Erwähnung in Gesetzestexten, Verordnungen oder auch den DGUV Schriftstücken. Hier wird immer von einer Pflicht zur „Unterweisung“ gesprochen. Den Begriff der „Einweisung“ sucht man vergeblich.

Was ist mit Einweisung gemeint?

Die Einweisung kann man als Teilprozess einer Unterweisung beschreiben. Die Einweisung kann aber auch losgelöst von der Unterweisung stattfinden. Hierbei geht es um konkrete Arbeitsabläufe, betriebliche Besonderheiten oder Sicherheitsmaßnahmen. Sie sind in der Regel sehr speziell und auf den Arbeitsplatz bezogen.

 

Ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit einer Einweisung ist eine neue Maschine. Grundsätzlich ist der Umgang mit dieser Art von Maschine bekannt, auch auf die allgemeinen Gefahren wurde bei der Unterweisung hingewiesen. Durch die Einführung eines neuen Gerätetyps ist aber eine Einweisung sinnvoll und häufig auch durch die Gebrauchsanleitung vorgeschrieben. Bei der Einweisung wird mit Hilfe der Gebrauchsanleitung auf die Eigenheiten der Maschine hingewiesen.

Eine Einweisung kann durch jede geeignete Person stattfinden. Welche Person dafür geeignet ist entscheidet meist der Unternehmer. In manchen Fällen machen auch Hersteller von speziellen Produkten Vorgaben zur Qualifikation der einweisenden Person.

Einweisung ist nicht gleich Unterweisung

Auch wenn diese beiden Maßnahmen ein ähnliches Ziel verfolgen so sind sie streng voneinander zu trennen. Eine Unterweisung hat einen höheren Stellenwert und ist meist an eine gewisse Form gebunden.